Lagerzelt/Leichtbauhalle

Auch unsere Leichtbauhallen können sehr unterschiedlich eingesetzt werden. Somit variieren nicht nur die Größe, die Ausführung und Ausstattung der Halle, sondern auch die Preise. Leichtbauhallen können ebenso als Lagerhalle für Industrie und auch Gewerbe, als Produktionshalle, als Depot, als Fahrzeughalle, oder auch als Maschinenhalle eingesetzt werden.

Einsatzzweck

Leichtbauhallen eignen sich nicht nur für die kurz- oder langfristige Aufbewahrung von Waren, Materialien oder Geräten, sondern können auch für ganz andere Einsatzzwecke genutzt werden – zum Beispiel als dauerhafte Produktionshalle oder als Abfertigungshalle am Flughafen. Die Umgebung einer Leichtbauhalle ermöglicht verschiedenste Tätigkeiten – bis hin zur Sporthalle.

Dachverkleidung & Seitenwände

  • aus einschaliger Plane
  • mit Thermoplane
  • mit Trapezblecheindeckung
  • oder mit isolierter Sandwicheindeckung
Die Seitenwände können folgendermaßen verkleidet werden:
  • mit PVC- Plane
  • mit Trapezblechverkleidung
  • oder mit Sandwichelementen

Befestigung

Je nach Untergrund werden Zelthallen mit Erdnägel oder Schwerlastdübel verankert. Ein Fundament ist nicht zwingend notwendig, Zelthallen können direkt auf verdichtete Schotter-, Pflaster- oder Asphaltflächen montiert werden!

Ausstattung & Zubehör

Weiterhin ist ein umfangreiches Zubehörsortiment erhältlich. Hierzu gehören u.a Personaltüren, Rolltore, Lichtbänder, RWA-Anlagen, Beleuchtung, Klimaanlagen, Heizung, und noch vieles mehr.
Somit ist ein Einsatz auch für humanitäre Zwecke (Flüchtlingsunterkunft, Aufwärmhalle, medizinische Versorgung) gewährleistet. Mehr dazu auf unserer Themenseite: » Leichtbauhalle für Flüchtlinge

Genehmigung von fliegenden Bauten

Eine Leichtbauhalle gilt in Deutschland als sogenannter „Fliegender Bau“ der keine klassische Baugenehmigung erfordert. Dennoch muss in einigen Fällen eine Ausführungsgenehmigung eingeholt werden, daher empfiehlt es sich, zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Varianten zu unterscheiden:

Genehmigungsfrei sind Lagerzelte unter anderem dann, wenn sie eine Grundfläche von 75m² oder eine Bauhöhe von 5m nicht überschreiten und auf eine standsichere Konstruktion setzen.

Diese Zelte dürfen – je nach Bundesland – drei Monate ohne Baugenehmigung und bis zu 5 Jahre mit einer Ausnahmegenehmigung aufgebaut bleiben. Erfüllt ein Lagerzelt diese Anforderungen nicht, ist für den Erstaufbau eine Ausführungsgenehmigung erforderlich, die in einem Zeltbuch dokumentiert wird. Auch die ebenfalls notwendige Zeltabnahme, für die entweder die städtische Bauaufsicht oder der TÜV verantwortlich ist, wird im Zeltbuch festgehalten.

Sonderanfertigungen nach Maß

Klassische Zeltsysteme sind in freitragenden Breiten von 5m – 20m und Traufhöhen von bis zu 6,20m typisch.

Sonderkonstruktionen wie zum Beispiel erhöhte Schnee- und Windlasten, Traufhöhen und Größen sind auf Anfrage erhältlich. Die TÜV-geprüften Statiken sind für dauerhafte Standzeiten nach DIN EN 1991/DIN 1055 ausgelegt. Sie genügen damit den Anforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung – auch in der Norddeutschen Tiefebene oder in Küstennähe in der Windzone 4!

Finanzierung

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Finanzierung Ihres Vorhabens.
Firmen bevorzugen aufgrund Liquiditätsschonung eher Miete oder Leasing; dennoch kann sich ein Kauf auch lohnen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.